Sie haben sich für eine Jagdreise im Ausland entschieden. Um unnötige Pannen während der Jagdausübung im Zielland zu vermeiden, sollte einiges in Bezug auf die Ausrüstung in der Vorbereitungsphase berücksichtigt werden. Nicht selten ist auch der Jagderfolg von der richtig gewählten Ausrüstung abhängig. Insbesondere wichtig ist das für Jäger, die in Sibirien oder im Hochgebirge waidwerken wollen. Diese Jagden finden hauptsächlich in einer Wildnis statt, die mehrtägige Jagdtouren außerhalb des Camps notwendig machen. Die Goldene Regel bei solchen Jagden lautet: eine qualitativ hochwertige Ausrüstung zusammenstellen und nur so viel mitnehmen, wie viel tatsächlich nötig ist!
Damit Ihre Jagdreise einen reibungslosen Verlauf auf der ganzen Linie hat, sind einige Vorschriften vor allem bei dem Transport der Waffen und Trophäen zu beachten, die wir Ihnen hier in einer kurzen Zusammenfassung erstellt haben. Nehmen Sie sich hierfür etwas Zeit, wenn Ihnen eine Jagdreise bevorsteht.
Bei der Auswahl der Bekleidung sollte das sogenannte Zwiebelschalenprinzip gelten. Das bedeutet: Mehrere, leichte und bequeme Schichten von Kleidung sind besser als ein schweres und dickes Kleidungsstück. Bei großen Temperaturunterschieden kann man dann die Bekleidung während der Jagdausübung dem Wetter entsprechend anpassen.
Empfehlenswert für die aktive Jagd ist Funktionskleidung aus Microfasern. Diese Kleidungsstücke sind extrem leicht, warm, atmungsaktiv, elastisch und trocknen sehr schnell. Hosen und Jacken werden heute in Mehrschichtverfahren gefertigt. Zumeist sind das Materialien aus Polyester, Fleece, Polyamid und verschiedenen Membranen, die isolieren sowie regen- und winddicht sind. In Kombination mit Gore-Tex eignen sich diese Materialien am besten für die Wildnisjagden. Wichtig ist bei Kleidung mit Gore-Tex, dass man darunter Kunstfasermaterialien trägt, keinesfalls jedoch Baumwolle oder Wolle.
Bei den Jagdreisen mit Expeditionscharakter, wenn man mehrere Tage in der Wildnis mit Zeltübernachtungen bleibt, muss ein Regenanzug (kein Poncho) mitgenommen werden. Poncho ist nur bei einer Ansitz oder Drückjagd empfehlenswert, wenn man steht oder sitzt.
Eine atmungsaktive und wasserdichte Mütze mit Ohrenklappen ist ein weiteres wichtiges Kleidungsstück.
Besonders wichtig ist die Unterwäsche – am besten Funktionsunterwäsche aus Kunstfasern, die kaum Feuchtigkeit aufnimmt, sondern sie in die oberen Kleidungsstücke weiterleitet. Bei Funktionsunterwäsche sollte zwischen der Haut und dem Stoff kein Freiraum bestehen, damit der Schweiß optimal abgeleitet wird.
Socken sind am zweckmäßigsten aus einem weichen Baumwolle-Kunstfaser- oder Wolle-Kunstfaser-Gemisch, sie halten die Füße trocken und warm. Empfehlenswert sind spezielle Wander-Funktionssocken: Solche Socken sind an den richtigen Stellen gepolstert bzw. dort extra verstärkt, wo Druckstellen oder Blasen entstehen können.
Bei dem Schuhwerk ist die Wahl nach dem Jagdgebiet zu treffen. Für die Bergjagd empfehlen sich wasserfeste Schnürstiefel aus Leder oder Kombination aus Codura und Leder mit langem Schaft und starker, griffiger Profilsohle. Wobei auch hier sehr wichtig ist, dass die Fußfeuchtigkeit gut entweichen kann. Sollte Ihre Jagd zu Pferd stattfinden, achten Sie bitte bei der Wahl des Schuhwerkes darauf, dass die Sohlen nicht zu breit sind. Sonst besteht die Gefahr, dass Sie im Steigbügel hängen bleiben.
Wasserdichte Gamaschen sind eine wichtige Ergänzung bei jedem Einsatz der Schuhe, ob im Gebirge, dem Wald oder auf der Wiese.
Wir werden hier keine Ratschläge zur Wahl der Waffe geben, dies muss individuell bei der Buchung einer Jagdreise geklärt werden, davon ausgehend, welche Jagd geplant ist und was man im Waffenschrank stehen hat.
Sollte die Jagdreise in die Berge gehen ist es empfehlenswert, einen Bergstock oder auch Trekkingstöcke mitzunehmen. Diese haben sich in der letzten Zeit bei den Bergjagden gut bewährt und haben den Vorteil, dass man beim Aufstieg oder Abstieg eine bessere Balance bekommt und die Belastung schonend auf vier Glieder verteilen kann. Der Bergstock oder die Trekkingstöcke müssen aber mindestens dreifach zerlegbar sein, damit diese auch in den Rucksack passen, wenn man sie nicht braucht, z.B. beim Reiten.
Ein Entfernungsmesser ist von einer besonderen Wichtigkeit bei einer Jagd im Gebirge, da man in diesem Gelände sich sehr schnell verschätzen und der Schuss auf das mühsam angepirschte Wild danebengehen kann. Dann wird es richtig ärgerlich. Aber auch im flachen Gelände kann das Gerät sehr gute Dienste leisten, wenn man sich traut, auch auf größere Entfernungen zu schießen, wie es z.B. auch mal bei der Jagd auf den Sibirischen Rehbock vorkommen kann. Idealerweise wäre bei so einer Jagd ein Fernglas mit Entfernungsmesser, Topgläser gibt es heute bei Leica oder Swarovski.
Ein Zielstock ist vom großen Nutzen bei einer Pirschjagd. Besonders Dreibeinstöcke haben sich bestens bewährt, da man sehr gut auflegen und den Schuss sicher abgeben kann. Bitte beachten Sie aber, dass dieser in Ihr Gepäck reinpasst, ansonsten gilt es bei einigen Fluggeselschaften als Extragepäckstück und muss entsprechend bezahlt werden.
Bei den meisten Jagdreisen kann der gewohnte Urlaubskoffer als Gepäckstück mitgenommen werden. Vor allem betrifft das die Reisen, bei denen der Autotransfer bis zur vorgesehenen Unterbringung geplant ist.
Bei allen Jagden mit Expeditionscharakter (Dagestan-Tur-, Maral-, Steinbockjagden) empfehlen wir die Mitnahme von wasserdichten Pack- oder Stausäcken (20 – 40 Liter). Diese sind sehr leicht, nehmen kaum Platz im Gepäck ein. Man verpackt darin im Basislager das Nötige für die Dauer des Jagdaufenthaltes im Gebirge, der Sack wird dann entweder in der Satteltasche am Pferd verstaut oder hinter dem Sattel angebunden. Nachts empfehlen wir die abgelegten Kleidungsstücke ebenfalls in so einen Sack zu verstauen, ansonsten nehmen diese sehr viel Feuchtigkeit auf.
Ein Tagesrucksack, den man während des Fluges als Handgepäck benutzt, ist nicht zu vergessen, ebenso ein Schlafsack bei Wildnisjagden für Übernachtungen im Außencamp oder Zelt.
Bei Jagdwaffen sind bei der vorübergehenden Ausfuhr dieser sowohl außenwirtschaftsrechtliche als auch zollrechtliche Bestimmungen zu beachten.
Zu den genehmigungspflichtigen Waffen gehören alle Büchsen sowie Repetierer, die vor dem Nachladen mehr als 3 Schuss abgeben können. Für die in EU ansässige Privatpersonen, die die Waffe zum eigenen Gebrauch aus- und innerhalb von drei Monaten wieder einführt, ist diese Genehmigung allgemein erteilt (Allgemeine Genehmigung Nr. 25). Bei der Ausfuhr der Jagdwaffen in die Waffenembargo-Länder ist eine Prüfung durch BAFA erforderlich. Daher wenden Sie sich bitte bei Fragen im Zusammenhang mit den Genehmigungspflichten oder -befreiungen an das BAFA.
Der deutsche Zoll hat nunmehr sein Verfahren bei der Ausfuhr von Jagdwaffen in Drittstaaten unter Anwendung der AGG 25 vereinfacht. Für diesen Normalfall der Jagd- und Sportreise mit den eigenen Waffen in ein Land, dass keinem Waffenembargo unterliegt, reicht nunmehr die lediglich mündliche Zollanmeldung der Ausfuhr.
Die dazugehörigen Zollinformationen entnehmen Sie bitte hier.
Für die Jäger und Sportschützen sind folgende Besonderheiten vorgesehen (hier ein Auszug von Internetseite des deutschen ZOLL):
"Für die vorübergehende Ausfuhr durch Jäger und Sportschützen ist keine Ausfuhrgenehmigung erforderlich, wenn sie eine oder mehrere Feuerwaffen und die dazugehörige Munition während einer Reise in ihrem persönlichen Gepäck mitführen. Dies gilt nur, wenn die Wiedereinfuhr der Feuerwaffen innerhalb von 24 Monaten beabsichtigt ist. Der Grund für die Reise ist gegenüber den Zollstellen glaubhaft nachzuweisen (z.B. durch Vorlage einer Einladung für die Teilnahme an einer Jagd- oder Schießsportveranstaltung).
Darüber hinaus ist bei der Zollstelle der Europäische Feuerwaffenpass oder die Waffenbesitzkarte vorzulegen.
Liegen diese Voraussetzungen vor, so ist die Ausfuhr von einer oder mehreren Feuerwaffen, sowie deren wesentlichen Komponenten (sofern sie eine Kennzeichnung nach § 24 WaffG aufweisen) und deren Teilen genehmigungsfrei möglich. Dasselbe gilt für die dazugehörige Munition mit einer Höchstmenge von 800 Schuss für Jäger und 1200 Schuss für Sportschützen."
Die Einfuhr der Waffe in das Jagdland ist nur mit einer Waffeneinfuhrgenehmigung möglich. Diese beantragt der jeweilige Jagdveranstalter beim Innenministerium des Jagdlandes und legt dieses Dokument bei Ihrer Anreise dem Zoll vor.
Bitte beachten: bei den Flügen mit AEROFLOT muss außerdem eine Kopie dieses Dokumentes beim Einchecken am Abflughafen vorgelegt werden. Diese schicken wir Ihnen zusammen mit allen Reisedokumenten zu.
Nehmen Sie bitte nicht mehr Munition mit, als Sie in Ihrer Reiseanmeldung angegeben haben.
Europäischer Feuerwaffenpass, WBK und Jagdschein sind nicht zu vergessen!
Für den Waffentransport sollte ein leichter und abschließbarer Gewehrkoffer aus Aluminium oder Kunststoff gewählt werden. Die mitgeführte Waffe und die dazugehörige Munition müssen beim Flugbuchen angemeldet und beim Einchecken am Flughafen deklariert werden und in getrennten verschließbaren Gepäckstücken abgegeben werden. Kammerstengel und Waffe auch trennen. Im Handgepäck dürfen keine Waffenteile mitgeführt werden.
Einige Fluglinien (z.B. Turkish Airlines) verlangen, dass die Munition in einem abschließbaren Munitionskoffer transportiert wird. Hierfür kann jede abschließbare Box (auch aus dem Baumarkt für 15,- €) verwendet werden, es gibt hierfür keine besonderen Vorschriften.
Nehmen Sie nur ein Jagdmesser mit. Das mitgenommene Messer sollte keine Nummer haben und seine Klinge möglichst nicht länger als 10 - 11 cm sein. Es kann passieren, dass bei dem Zoll des Reiselandes für ein Messer, das eine Nummer hat oder zu groß ist, eine Waffeneinfuhrgenehmigung verlangt werden kann.
Bei einigen Fluggesellschaften wie Lufthansa, Austrian Airlines oder Finnair sind die Jagdwaffen als Sportgepäck anerkannt. Man bezahlt pro Strecke eine Gebühr, die unterschiedlich sein kann und hängt von der Strecke und Fluggesellschaft ab.
Für den Trophäentransport ist jeder Jagdgast selbst verantwortlich. Daher sollten die Trophäen bei der Rückreise aus dem Jagdgebiet nach Möglichkeit gleich mitgenommen werden. Nur wenn die Einfuhr der Trophäe in das Heimatland einer besonderen Einfuhrgenehmigung bedarf oder die erforderlichen Veterinärpapiere bis zum Rückflug nicht rechtzeitig ausgestellt werden können, wird diese dem Jagdgast auf seine Kosten nach Erledigung der erforderlichen Formalitäten nachgeschickt.
Für die Einfuhr von Jagdtrophäen in die EU gelten folgende Bedingungen:
Jagdtrophäen, die ausschließlich aus Knochen, Hörnern, Klauen, Geweihen und Zähnen bestehen, müssen gründlich abgekocht werden und dürfen keinerlei Fleischreste aufweisen. Außerdem müssen sie gründlich mit Wasserstoffperoxyd (H2O2) desinfiziert worden sein.
Jagdtrophäen, die ausschließlich aus Häuten oder Fellen bestehen, müssen bei der Ankunft der Trophäe an der Grenzkontrolle der EU-Gemeinschaft entweder getrocknet oder mindestens 14 Tage lang trocken oder nass gesalzen sein.
Alle Jagdtrophäen müssen einzeln in durchsichtige und verschlossene Plastiksäcke verpackt werden (daher genügend Verpackungsmaterial mitnehmen). Sie müssen mit einem EU-gültigen Veterinärzeugnis versehen werden, das vom zuständigen Veterinäramt des Jagdgebietes ausgestellt und Ihnen vom Jagdveranstalter vor Ort ausgehändigt wird.
Daher bitte beachten, dass die Direktmitnahme von Capes, Decken, Gefieder aus dem Jagdgebiet in der Regel nicht möglich ist. Diese Trophäen müssen seitens der Jagdveranstalter nach dem Ablauf der vorgegebenen Frist nachgeschickt werden. Der nachfolgende Versand ist allerdings mit Zusatzkosten verbunden. Diese Kosten sind je nach Land und Trophäenart sehr unterschiedlich, der geschätzte Betrag wird Ihnen auf die Nachfrage übermittelt.
Bei der Einfuhr der Jagdtrophäen aus Nicht-EU-Ländern fällt auf sämtliche Waren, also auch Trophäen, Umsatzsteuer des jeweiligen EU-Landes an, in welches eingeführt wird. In Deutschland sind dies z.Zt. 19%. Die Berechnung der fälligen Steuer erfolgt, wenn keine Handelsrechnung vorliegt, anhand der Zollwertrichtlinien. Diese bestimmen Grundwerte für verschiedene Trophäen (fast) aller Wildarten. Danach beträgt z.B. der Wert des Schädels mit Gehörn eines Sibirischen Rehbockes 68,- €/kg, Sibirischen Steinbockes 26,-/kg, usw. Der errechnete Gesamtwert der Trophäe wird dann mit USt. belegt.
Ein Tipp: Die Bewertung der Trophäen immer über die durchschnittliche Zollwerte bewerten lassen, nicht über eine Quittung oder Rechnung für die Jagdtrophäe. Ein Steinbockschädel mit Hörnern hat in Kasachstan viel geringeren Marktwert als die Jagdtrophäe für den Erleger des Steinbockes. Nur für den Erleger ist der Steinbock diesen Preis wert, den er bezahlt hat, mit dem Marktwert dieser Ware im Lande hat das nichts zu tun.
Die Einfuhr von Trophäen bedrohter Tierarten in die EU-Länder wird durch das Artenschutzrecht der Europäischen Union geregelt. Im Anhang A des Artenschutzrechtes sind Tierarten aufgeführt, die als von der Ausrottung bedroht gelten. Alle Arten, die im Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) auf Anhang I aufgeführt sind, sind in Anhang A der EU-Verordnung präsent. Außerdem sind im Anhang A einige Tierarten aufgeführt, die im WA auf Anhang II geführt werden. In jagdlicher Hinsicht sind hier vor allem Braunbär, sowie Luchs und Wolf von Bedeutung.
Für Ausfuhr dieser Trophäe ist eine entsprechende Ausfuhrgenehmigung (CITES) des Jagdlandes erforderlich, die von dem Veranstalter vor Ort bei der jeweiligen staatlichen Naturschutzbehörde beantragt wird.
Für die Einfuhr einer solchen Trophäe in die EU-Länder ist ebenfalls eine CITES-Einfuhrgenehmigung erforderlich. In Deutschland wird diese beim Bundesamt für Naturschutz (BfN), Gruppe I.1 (Artenschutzvollzug), Konstantinstr. 110, 53179 Bonn (Tel. 0228 / 8491-0) aufgrund des Ausfuhr-Dokumentes (wird als Fax-Sendung akzeptiert) ausgestellt.
Die Einfuhrgenehmigung muss dem Zoll im Original vorgelegt werden. In Deutschland gelten diesbezüglich verschärfte Bedingungen: Sollte beim Eintreffen einer solchen Trophäe bei der Zollabfertigung keine CITES-Einfuhrgenehmigung vorliegen, kann diese unwiderruflich beschlagnahmt und eingezogen werden. Eine Beantragung der Genehmigung nach der Einfuhr der Trophäe ist nicht mehr möglich.
Die Trophäen von Wildarten, die auf Anhang B (z. B. Argalis) aufgeführt sind, erfordern in Deutschland kein Einfuhrdokument des Bundesamtes für Naturschutz. Es reicht eine Original-Ausfuhrgenehmigung des Jagdlandes, die zusammen mit einer Fotokopie dem Zoll vorgelegt wird. Diese vom Zoll abgestempelte und an den Einführer zurückgegebene Kopie ist dann das gültige Einfuhrdokument.
Sicherlich ist das jedem frei gestellt, wie hoch der Bonus für guten Service oder gute Leistung des Betreuungspersonals sein sollte. Anderseits gibt es gewisse Gepflogenheiten bei den Tipps, die sich von Land zu Land etwas unterscheiden können.
Bei den Jagdreisen nach Russland liegt der Trinkgeldsatz bei etwa 5% von den Jagdreisekosten. Z.B. bei einer Jagdreise auf den Sib. Rehbock oder Eur. Elch, deren Reisekosten etwa 5.000,- € betragen, liegt die gesamte Trinkgeldsumme bei etwa 250,- €, die man insgesamt ausgibt. Den höchsten Betrag von etwa 100,00 € - 150,00 € bekommt der Jagdführer. Bei einer besonders erfolgreichen Jagd darf der Satz auch etwas höher ausfallen, z.B. bis auf 200,- €. Dann legt man mit anderen Reiseteilnehmern noch für die Dolmetscherin und Köchin zusammen, sodass sie sich auch auf etwa 100,- € freuen können. Eventuell auch für das Abkochen der Trophäe noch 20,- € schenken.
So ist man bei solchen Jagdreisen mit insgesamt 250,00 € - 300,00 € gut dabei, um allen Beteiligten gute Tipps zu geben.
Bei solchen Jagden wie auf Maral liegt die Gesamtsumme der Tipps bei etwa 300,00 € - 400,00 €, bei der Bärenjagd auf Kamtschatka - bei etwa 500,00 €. Das sind aber immer noch die besagten 5% der Jagdreisekosten.
Bei dem Trinkgeld in den asiatischen Ländern liegen die von den einheimischen Jagdbetreuern "erhofften" Beträge etwas höher. Dies liegt zu einem an der Mentalität der hier lebenden Menschen und der zumeist schwierigen wirtschaftlichen Lebensbedingungen dieser Leute. Daher erhoffen sie sich etwas mehr von den kommenden Jagdgästen, die sie betreuen. Zum anderen bereisen diese Länder auch gerne die Jäger aus Amerika, die ein etwas anderes Verhältnis zum Trinkgeld haben und somit die Einheimischen in den vergangenen Jahren etwas "verunsichert" haben.
In der Regel hat man bei einer Gebirgsjagd zwei Betreuer, einen Jagdführer sowie einen Helfer. Bei der Jagd auf den Steinbock in Kasachstan oder Kirgisistan oder auch Dagestan-Tur in Aserbaidschan rechnet man, je nach Zufriedenheit und Jagderfolg, mit etwa 150,00 € - 200,00 € für den Jagdführer und 100,00 € für den Helfer. Auch hier legt man für den Dolmetscher und die Köchin zusammen, sodass bei dieser Jagdreise die gesamte Tipps-Summe etwa 400,00 € betragen kann.